Im Trauerfall
Tritt der Todesfall in der Wohnung ein, so muss zunächst ein Arzt (Notarzt) benachrichtigt werden, um die Todes- bescheinigung auszustellen. Hierzu benötigt der Arzt den Personalausweis des Verstorbenen.
Bei einem Sterbefall im Krankenhaus, Alten- oder Pflegeheim, kümmert sich die Verwaltung der jeweiligen Einrichtung um die Ausstellung des Totenscheins durch den Arzt.
Wir erledigen dann für Sie auf Wunsch alle Bestattungs-formalitäten, z.B.
- Anzeige des Sterbefalles beim Standesamt
- Überführung des Verstorbenen zum Friedhof
- Terminabstimmung, z.B. Pastor, Trauerfeier
- Traueranzeige in der Zeitung, Trauerdrucksachen
- Abmeldung bei Krankenkasse und Versicherungen
Tipp: Es empfiehlt sich, zu Lebzeiten seine Angelegenheiten rechtzeitig und umsichtig zu ordnen.
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wir helfen Ihnen gerne weiter.